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VG Ansbach, 16.07.2013 - AN 1 K 12.00350 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
Fortsetzungsfeststellungsklage im Konkurrentenstreitverfahren eines langjährig freigestellten Personalratsmitglieds
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (14)
- VG München, 29.12.2009 - M 21 K 09.2214
Anspruch auf rückwirkende Beförderung eines freigestellten beamteten …
Auszug aus VG Ansbach, 16.07.2013 - AN 1 K 12.00350
Soweit eine fiktive Beurteilung nicht mehr möglich sei, müsse dem Anspruch des Beamten auf andere Weise Genüge getan werden, da andernfalls seine Rechtsstellung als Personalratsmitglied verletzt werde (vgl. VG München, U.v. 29.12.2009, M 21 K 09.2214).Auf fehlende Haushaltsmittel könne sich der Dienstherr in solchen Fällen nicht berufen; insoweit gelte nichts anderes als wenn wegen einer rechtswidrig unterbliebenen Ernennung aus Haushaltsmitteln Schadensersatz geleistet werden müsste (vgl. VG München, U.v. 29.12.2009, M 21 K 09.2214).
Soweit eine fiktive Beurteilung nicht möglich sei, müsse dem Anspruch des (freigestellten) Beamten auf andere Weise Genüge getan werden, andernfalls werde seine Rechtsstellung als Personalratsmitglied verletzt (vgl. VG München, U.v. 29.12.2009, 21 K 09.2214).
Das vom Kläger zitierte Urteil des Verwaltungsgerichts München vom 29. Dezember 2009 (M 21 K 09.2214) sei nicht einschlägig.
Dem kann nicht entgegengehalten werden, dass der Kläger wiederholt ausdrücklich bekundet hat, den ausgeschriebenen Beförderungsdienstposten eines/einer "Leiters/in des Referats ... - Servicestelle nichtwissenschaftliches Personal (Besoldungsgruppe A 13)" tatsächlich nicht bekleiden, vielmehr weiterhin als freigestelltes Personalratsmitglied tätig sein zu wollen, da er nur auf diese Weise - über eine Auswahlentscheidung um einen ausgeschriebenen Dienstposten - die von ihm angestrebte Beförderung auch ohne Übertragung des ausgeschriebenen Dienstpostens als "Ausschreibungssieger" erreichen kann, wie es die Universität selbst in ihrer Klageerwiderung vom 14. August 2012 in Auseinandersetzung mit dem vom Klägervertreter herangezogenen Urteil des Verwaltungsgerichts München vom 29. Dezember 2009 (M 21 K 09.2214) angesprochen hat.
- BVerwG, 16.12.2010 - 2 C 11.09
Nachzeichnung; fiktive Fortschreibung; dienstliche Beurteilung; Regelbeurteilung; …
Auszug aus VG Ansbach, 16.07.2013 - AN 1 K 12.00350
Auch wenn eine fiktive Nachzeichnung des beruflichen Fortkommens des Klägers vorliegend im Hinblick auf die langjährige Freistellung des Klägers (25 Jahre) einerseits, die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (keine fiktive Fortschreibung bei einer mehr als 16 Jahre andauernden Freistellung, vgl. U.v. 16.12.2010, 2 C 11.09) andererseits nicht (mehr) in Betracht kommen dürfte, dürfe das Benachteiligungsverbot nicht außer Acht gelassen werden.Fiktive Fortschreibung bedeutet, dass die berufliche Entwicklung des freigestellten Beamten anhand eines Vergleichs mit anderen nicht freigestellten Beamten fiktiv nachgezeichnet wird (vgl. BVerwG, U.v. 16.12.2010, 2 C 11/09, BayVBl 2011, 508 ff. = NVwZ-RR 2011, 371 ff.= ZBR 2012, 32 f.).
Eine fiktive Nachzeichnung der letzten dienstlichen Beurteilung ist jedoch im Hinblick auf die seither vergangenen mehr als 25 Jahre mangels belastbarer Tatsachengrundlage nicht möglich (vgl. BVerwG, U.v. 16.12.2010, 2 C 11/09, BayVBl 2011, 508 ff. = NVwZ-RR 2011, 371 ff. = ZBR 2012, 32 f.).
Lässt sich eine belastbare Prognose nicht treffen, so kann nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. BVerwG, U.v. 16.12.2010, 2 C 11/09, BayVBl 2011, 508 ff. = NVwZ-RR 2011, 371 ff. = ZBR 2012, 32 f.) von einer Beurteilung tatsächlicher Leistungen als Grundlage einer dem Art. 33 Abs. 2 GG gerecht werdenden Auswahlentscheidung nicht abgesehen werden.
- BVerwG, 04.11.2010 - 2 C 16.09
Amt im statusrechtlichen Sinne; Ernennung; Beförderung; Bewerberauswahl; …
Auszug aus VG Ansbach, 16.07.2013 - AN 1 K 12.00350
Dies sei nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. U.v. 4.11.2010, 2 C 16/09, BVerwGE 138, 102 ff. = BayVBl 2011, 275 ff.) nur dann der Fall, wenn der unterlegene Bewerber unter Verstoß gegen Art. 19 Abs. 4 GG daran gehindert worden sei, seine Rechtsschutzmöglichkeiten vor der Ernennung auszuschöpfen.Der Grundsatz der Ämterstabilität steht der Aufhebung der Ernennung des ausgewählten Bewerbers auf Klage des unterlegenen Bewerbers nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. BVerwG, U.v. 4.11.2010, 2 C 16/09, BVerwGE 138, 102 ff. = BayVBl 2011, 275 ff. = DVBl 2011, 228 ff. = NVwZ 2011, 358 ff.) zwar dann nicht entgegen, wenn dieser - wie hier - daran gehindert worden ist, die Rechtsschutzmöglichkeiten zur Durchsetzung seines Bewerbungsverfahrensanspruchs vor der Ernennung auszuschöpfen.
Anders als in dem vom Bundesverwaltungsgericht (vgl. U.v. 4.11.2010, 2 C 16/09, BVerwGE 138, 102 ff. = BayVBl 2011, 275 ff. = DVBl 2011, 228 ff.) entschiedenen Fall gibt es vorliegend zur Durchsetzung des Bewerberverfahrensanspruchs des Klägers neben der gegen die Ernennung der ausgewählten Mitbewerberin gerichteten Anfechtungsklage die Möglichkeit, im Wege der Geltendmachung eines Schadensersatzanspruchs wegen rechtswidriger und schuldhaft unterbliebener Beförderung den Bewerberverfahrensanspruch durchzusetzen, da der Kläger gerade kein funktionsgebundenes Amt anstrebt, die Möglichkeit einer amtsangemessenen Beschäftigung in einem anderen Beförderungsamt demnach besteht (…vgl. BVerwG, U.v. 4.11.2010, a.a.O., unter Hinweis auf Schnellenbach, ZBR 2004, 104 f.).
- VG Ansbach, 08.10.2009 - AN 1 K 09.00622
Fortsetzungsfeststellungsklage; kein Feststellungsinteresse gegeben; …
Auszug aus VG Ansbach, 16.07.2013 - AN 1 K 12.00350
Die allgemeine Wahrscheinlichkeit, der Beklagte werde irgendwann über eine erneute Bewerbung des Klägers auf eine andere Beförderungsstelle zu entscheiden haben, reiche für die Annahme einer hinreichend konkreten Wiederholungsgefahr nicht aus (vgl. VG Ansbach, U.v. 8.10.2009, AN 1 K 09.00622).Zu Recht verweise der Beklagte auf die Rechtsprechung der Kammer (vgl. U.v. 8.10.2009, AN 1 K 09.00622), wonach ein Feststellungsinteresse auch hinsichtlich eines im Verwaltungsrechtsweg zu verfolgenden Schadensersatzanspruchs wegen Verletzung der Fürsorgepflicht bestehe.
- BVerwG, 26.01.2012 - 2 A 7.09
Konkurrentenstreit; Beförderung; Versetzungsbewerber; Beförderungsbewerber; …
Auszug aus VG Ansbach, 16.07.2013 - AN 1 K 12.00350
Es sei demnach ein hypothetischer Kausalverlauf zu ermitteln, den das Auswahlverfahren ohne den (unterstellten) Rechtsverstoß gegen Art. 33 Abs. 2 GG voraussichtlich genommen hätte (vgl. BVerwG, U.v. 26.1.2012, 2 A 7/09, BVerwGE 141, 361 ff. = NVwZ 2012, 1477 ff.).Soweit die Universität unter Hinweis auf die Rechtsprechung (vgl. BVerwG, U.v. 26.1.2012, 2 A 7/09, BVerwGE 141, 361 ff. = NVwZ 2012, 1477 ff.) meint, eine Schadensersatzklage des Klägers wäre jedenfalls deshalb aussichtslos, weil dem Kläger das Amt auch ohne den festgestellten Rechtsverstoß nicht übertragen worden wäre, d.h. dass es an dem erforderlichen adäquat-kausalen Zusammenhang zwischen Rechtsverletzung und Schaden fehlte, kann dies dem Kläger nicht entgegengehalten werden, da ein Feststellungsinteresse insoweit nur dann verneint werden darf, wenn die beabsichtigte Schadensersatzklage (von vorneherein) offensichtlich aussichtslos ist.
- OVG Rheinland-Pfalz, 20.08.2012 - 2 B 10673/12
Beamtenrechtliches Konkurrentenstreitverfahren, hier: vom Dienst freigestelltes …
Auszug aus VG Ansbach, 16.07.2013 - AN 1 K 12.00350
Insoweit dürfe auf eine Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Koblenz (vgl. B.v. 20.8.2012, 2 B 10673/12, DÖD 2013, 35 ff.) Bezug genommen werden.Soweit die Universität meint, Leistungen eines Bewerbers, die dieser als Personalratsmitglied erbracht habe, dürften als Hilfskriterium herangezogen werden und insoweit auf eine Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Koblenz (vgl. B.v. 20.8.2012, 2 B 10673/12.OVG, DÖD 2013, 35 ff.) verweist, kann dem nicht gefolgt werden.
- BVerwG, 21.08.2003 - 2 C 14.02
Bestenauslese; Bewerbungsverfahrensanspruch; materielle Beweislast; …
Auszug aus VG Ansbach, 16.07.2013 - AN 1 K 12.00350
Denn für die erhobene (Verpflichtungs-)Klage entfällt das Rechtsschutzbedürfnis, weil die Beförderung des ausgewählten Mitbewerbers dem Grundsatz der Ämterstabilität entsprechend (vgl. BVerwG, U.v. 21.8.2003, 2 C 14/02, BVerwGE 118, 370 ff. = BayVBl 2004, 472 ff.; U.v. 25.8.1988, 2 C 62/85, BVerwGE 80, 127 ff. = BayVBl 1989, 439 ff.; B.v. 30.6.1993, 2 C 64/93, Buchholz 232 § 8 BBG Nr. 49) nicht mehr revidiert werden kann. - BVerwG, 25.08.1988 - 2 C 62.85
Studiendirektorstelle - Art. 33 Abs. 2 GG, rechtswidrige Beamtenernennung ist …
Auszug aus VG Ansbach, 16.07.2013 - AN 1 K 12.00350
Denn für die erhobene (Verpflichtungs-)Klage entfällt das Rechtsschutzbedürfnis, weil die Beförderung des ausgewählten Mitbewerbers dem Grundsatz der Ämterstabilität entsprechend (vgl. BVerwG, U.v. 21.8.2003, 2 C 14/02, BVerwGE 118, 370 ff. = BayVBl 2004, 472 ff.; U.v. 25.8.1988, 2 C 62/85, BVerwGE 80, 127 ff. = BayVBl 1989, 439 ff.; B.v. 30.6.1993, 2 C 64/93, Buchholz 232 § 8 BBG Nr. 49) nicht mehr revidiert werden kann. - BVerwG, 21.09.2006 - 2 C 13.05
Beförderung freigestellter Personalratsmitglieder; Benachteiligungsverbot für -; …
Auszug aus VG Ansbach, 16.07.2013 - AN 1 K 12.00350
Da Beamte wegen ihrer Tätigkeit in der Personalvertretung nicht benachteiligt werden dürfen (vgl. Art. 8, Art. 46 Abs. 3 Satz 5 BayPVG), ist für Personalentscheidungen ihre letzte dienstliche Beurteilung fiktiv fortzuschreiben (vgl. BVerwG, U.v. 21.9.2006, 2 C 13/05, BVerwGE 126, 333 ff. = NVwZ 2007, 344 f. = PersV 2008, 105 ff.; dazu Kugele, JurisPR-BVerwG 2/2007, Anm. 2). - BVerwG, 01.04.2004 - 2 C 26.03
Schadensersatzanspruch wegen zu später Beförderung; Auswahlverfahren; …
Auszug aus VG Ansbach, 16.07.2013 - AN 1 K 12.00350
Nach dem auch im Beamtenrecht geltenden Rechtsgedanken des § 839 Abs. 3 BGB tritt die Ersatzpflicht für rechtswidriges staatliches Handeln zwar dann nicht ein, wenn der Verletzte mögliche Rechtsbehelfe unmittelbar gegen die beanstandete Entscheidung, insbesondere gerichtlichen Rechtsschutz, ohne hinreichenden Grund nicht in Anspruch genommen hat (vgl. BVerwG, U.v. 1.4.2004, 2 C 26/03, BayVBl 2004, 696 ff. = NVwZ 2004, 1257 f.; U.v. 28.5.1998, 2 C 29/97, BVerwGE 107, 29 ff. = DVBl 1998, 1083 f.). - BVerfG, 13.01.2010 - 2 BvR 811/09
Keine Absenkung der Kausalitätsanforderungen für Schadensersatzanspruch eines …
- BVerwG, 28.05.1998 - 2 C 29.97
Beförderung, Schadenersatzanspruch eines Beamten für entgangene - und …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 15.11.2002 - 1 B 1554/02
Freigestelltes Personalratsmitglied; Anspruch auf Freihaltung des …
- OVG Hamburg, 21.05.2012 - 7 Bf 161/11
Leistungszulage für freigestelltes Mitglied des Personalrats
- VG München, 29.04.2014 - M 5 K 12.6074
Feststellung; Ausschreibung; Rechtsschutzvereitelung; Beförderung
Der Grundsatz der Ämterstabilität (vgl. BVerwG, U.v. 21.8.2003 - 2 C 14/02 - BVerwGE 118, 370 ff; U.v. 25.8.1988 - 2 C 62/85 - BVerwGE 80, 127 ff.) steht der Aufhebung der Ernennung der ausgewählten Bewerberin auf Klage der unterlegenen Bewerberin dann nicht entgegen, wenn diese daran gehindert worden ist, die Rechtsschutzmöglichkeiten zur Durchsetzung ihres Bewerbungsverfahrensanspruchs vor der Ernennung auszuschöpfen (BVerwG, U.v. 4.11.2010 - 2 C 16/09 - BVerwGE 138, 102 ff.; VG Ansbach, U.v. 16.7.2013 - AN 1 K 12.00350 - juris, Rn. 43 - Schadensersatz bei Rechtsschutzvereitelung betreffend die Auswahl für ein Beförderungsamt). - VG München, 29.04.2014 - M 5 K 12.6073
Feststellung; Ausschreibung; Rechtsschutzvereitelung; Beförderung
Der Grundsatz der Ämterstabilität (vgl. BVerwG, U.v. 21.8.2003 - 2 C 14/02 - BVerwGE 118, 370 ff; U.v. 25.8.1988 - 2 C 62/85 - BVerwGE 80, 127 ff.) steht der Aufhebung der Ernennung der ausgewählten Bewerberin auf Klage der unterlegenen Bewerberin dann nicht entgegen, wenn diese daran gehindert worden ist, die Rechtsschutzmöglichkeiten zur Durchsetzung ihres Bewerbungsverfahrensanspruchs vor der Ernennung auszuschöpfen (BVerwG, U.v. 4.11.2010 - 2 C 16/09 - BVerwGE 138, 102 ff.; VG Ansbach, U.v. 16.7.2013 - AN 1 K 12.00350 - juris, Rn. 43 - Schadensersatz bei Rechtsschutzvereitelung betreffend die Auswahl für ein Beförderungsamt).